Erforderliche Unterlagen:
- Fertigstellungsanzeige - Befunde sind keine erforderlich
Erforderliche Unterlagen:
- Fertigstellungsanzeige
- Befunde lt. Baubewilligungsbescheid
Stempelgebühr und Verwaltungsabgabe werden je nach Tarif verrechnet. Bezahlung erfolgt bei der Abgabe der Fertigstellungsanzeige entweder bar oder werden mittels Zahlschein vorgeschrieben.