Auflistung der wichtigsten "sonstigen anzeigepflichtigen Bauvorhaben" gemäß § 25, Abs. 1, Oö. BauO 1994 i.d.g.F.
- eingeschossige Gebäude (Nebengebäude) <12m²
- Abbruch von Gebäuden
- Heizungsanlagen
- Hauskanalanlagen
- geschlossene Jauchegruben und Düngersammelanlagen
- Wintergärten und geschlossene Balkonverglasungen
- Schwimmbecken Tiefe >1,5m oder Fläche >35m²
- Solaranlagen >20m²
- Windräder >10m
- Wärmepumpen
- Parapolantennen >0,5m
- Antennenanlagen >10m
- straßenseitige Einfriedungen (sind nur nach dem Oö. Straßengesetz anzuzeigen)
Bitte mitbringen:
- Bauanzeige (Download-Formular)
- Planskizze
Stempelgebühr und Verwaltungsabgabe werden je nach Tarif verrechnet. Bezahlung erfolgt bei der Abgabe des Ansuchens entweder bar oder werden mittels Zahlschein vorgeschrieben.