Bauanzeige (sonstige Bauvorhaben)

Auflistung der wichtigsten "sonstigen anzeigepflichtigen Bauvorhaben" gemäß § 25, Abs. 1, Oö. BauO 1994 i.d.g.F.

  • eingeschossige Gebäude (Nebengebäude) <12m²
  • Abbruch von Gebäuden
  • Heizungsanlagen
  • Hauskanalanlagen
  • geschlossene Jauchegruben und Düngersammelanlagen
  • Wintergärten und geschlossene Balkonverglasungen
  • Schwimmbecken Tiefe >1,5m oder Fläche >35m²
  • Solaranlagen >20m²
  • Windräder >10m
  • Wärmepumpen
  • Parapolantennen >0,5m
  • Antennenanlagen >10m
  • straßenseitige Einfriedungen (sind nur nach dem Oö. Straßengesetz anzuzeigen)

Bitte mitbringen:

  • Bauanzeige (Download-Formular)
  • Planskizze

Stempelgebühr und Verwaltungsabgabe werden je nach Tarif verrechnet. Bezahlung erfolgt bei der Abgabe des Ansuchens entweder bar oder werden mittels Zahlschein vorgeschrieben.

Zuständig