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Die Marktgemeinde Sattledt gewährt Personen, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, eine Weihnachtszuwendung.
Genauere Informationen - wie Höhe des Richtwertes sowie den Zeitpunkt der Antragstellung - erfahren Sie am Gemeindeamt bzw. in der November-Ausgabe der Gemeindezeitung.