Weihnachtszuwendung

Die Marktgemeinde Sattledt gewährt Personen, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, eine Weihnachtszuwendung.

Genauere Informationen - wie Höhe des Richtwertes sowie den Zeitpunkt der Antragstellung - erfahren Sie am Gemeindeamt bzw. in der November-Ausgabe der Gemeindezeitung.

Zuständig