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Wasserzählermiete jährlich, inkl. 10 % MwSt.Für die Bereitstellung, den Einbau, die laufende Instandhaltung, die Nacheichung und die Bedienung des Wasserzählers ist eine Zählermiete zu entrichten. Diese wird gemeinsamt mit der Wasserbezugsgebühr eingehoben. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Monat des Einbaues und endet mit dem Monat des Ausbaues des Wasserzählers.Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2012