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Diese Wassermindestanschlussgebühr gilt ab 01.01.2024.Grundsätzlich wird eine Mindestanschlussgebühr für 150 m² verbauter Fläche berechnet.Verbaute Fläche = Nutzfläche + MauerstärkeFür Kellergeschosse bei Wohnhäuser, für gewerbliche und landw. Objekte werden gemäß der Wasseranschlussgebührenordnung Abschläge gewährt.Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Wassergebührenordnung.
Wassergebührenordnung 2024 (122 KB) - .PDF