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a) RinderhaltungJede erste Besamung wird mit 9 Euro bei Vorlage der Deckungsunerlagen, des Besamungsscheines und der Hauskartei gefördert.
b) SchweinehaltungEine Ankaufsförderung für gekörte Eber der Klassen I und II in der Höhe von 58 Euro wird bei Vorlage der Ankaufspapiere in Original (Körschein) gewährt. Die künstliche Besamung wird mit 1,40 Euro gefördert.
c) Schaf- und ZiegenhaltungEine Ankaufsförderung für gekörte Böcke der Klassen I und II in der Höhe von 15 Euro wird bei Vorlage der Ankaufspapiere in Original (Körschein) gewährt.
ACHTUNG OBERGRENZE: Die Tierzuchtförderung landwirtschaftlicher Betriebe beträgt maximal 365 Euro.Die Beantragung der Tierzuchtförderung kann jeweils im Dezember jeden Jahres beim Marktgemeindeamt Sattledt beantragt werden. Den genauen Termine entnehmen Sie bitte der Gemeindezeitung bzw. erfahren Sie diesen am Gemeindeamt.