Müllabfuhrgebühr

Zuständig

Mit 1.1.2024 tritt eine neue Abfallgebührenordnung in Kraft.

Die Abfallgebühr für die Behältergröße bis 240 l beinhaltet eine 120-l-Biotonne, ab 770 l eine 240-l-Biotonne!
Eigenkompostierer ohne Biotonne (welche eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben) erhalten eine Vergütung in Höhe von 20 Euro pro Jahr, welche bei der Vorschreibung in Abzug gebracht wird.

Abfallgebührenordnung (731 KB) - .PDF