Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt4,52 € pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser

Zuständig

  • Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Abwasseranfall unabhängigen Kosten wird eine Grundgebühr je Objektanschluss und Abrechnungszeitraum in der Höhe von € 135,63 inkl. MwSt. festgesetzt. Die Grundgebühr beinhaltet eine Mindestentsorgungsmenge von 30 m³.
  • Für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr ist für Liegenschaften, die nicht oder nur teilweise mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage versorgt werden und der Wasserverbrauch nicht mittels geeichtem Wasserzähler ermittelt wird, eine Pauschalgebühr anzusetzen. Diese berechnet sich nach einem Wasserverbrauch von 30 m³ pro  gemeldetem Wohnsitz (Stichtag 01. September jeden Jahres) im Haushalt und beträgt Euro 4,52 inkl. MwSt. pro Kubikmeter.
  • Für Regenwässer, die über Zweitwasserkreisläufe (Nutz-/ Brauchwasseranlagen) in das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde abgeleitet werden und die Ableitungsmenge nicht mittels Wasserzähler ermittelt wird, wird eine jährliche Pauschalgebühr von € 113,03 inkl. MwSt. (= entspricht  25 m³) festgesetzt.
  • Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen Niederschlagswässer von befestigten Freiflächen im Ausmaß von mehr als 500 m² abgeleitet werden, beträgt für je angefangene, weitere 500m² Grundfläche mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz Euro 275,- inkl. MwSt. jährlich.

Gebühren gültig ab 01.01.2024 - sämtliche Beträge inkl. 10 % MWSt.

Nähere bzw. detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Kanalgebührenordnung.

 

Kanalgebührenordnung 2024 (109 KB) - .PDF