Jugendtaxi

Richtlinien

  • Jeder Jugendliche, der in der Marktgemeinde Sattledt gemeldet ist (Hauptwohnsitz), ist ab seinem 16. bis zu seinem 21. Lebensjahr berechtigt, sich Jugendtaxi-Gutscheine ausstellen zu lassen. Zusätzlich können sich auch Zivil- und Präsenzdiener sowie Studierende bis zu ihrem 26. Geburtstag Taxi-Gutscheine ausstellen lassen.
  • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreichen, können sich bis zum Ende dieses Kalenderjahres ebenfalls Jugendtaxi-Gutscheine ausstellen lassen.
  • Die Jugendtaxi-Gutscheine sind nur jeweils für das Kalenderjahr gültig. Für jedes weitere Kalenderjahr werden neue Gutscheine ausgestellt.
  • Jeder berechtigte Jugendliche bezahlt am Gemeindeamt 30 Euro und erhält im Gegenzug für ein gesamtes Kalenderjahr von der Gemeinde 18 Gutscheine zu je 5 Euro im Gesamtwert von 90 Euro.
  • Die Jugendtaxi-Gutscheine können nur beim Taxiunternehmen Bruckbacher (Telefonnummer 07241/2728) eingelöst werden.
  • Die Jugendtaxi-Gutscheine sind nicht übertragbar bzw. dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Wenn mehrere Jugendliche mit einem Taxi fahren, kann jeder Jugendliche, der im Besitz eines Gutscheines ist, diese auch einlösen.
  • Es dürfen nur Taxifahrten für die Einlösung eines Gutscheines gewählt werden, die in Sattledt starten oder deren Ziel Sattledt ist.
  • Die Gutscheine werden vom Taxiunternehmen den Jugendlichen nicht in bar abgelöst und es gibt auch kein Retourgeld dafür.
  • Alkohol- und Tabakkonsum im Taxi ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag ab 18 Uhr bis Sonntag um 5 Uhr sowie auf Werktage vor gesetzlichen Feiertagen ab 18 Uhr bis um 5 Uhr am entsprechenden Feiertag begrenzt.
  • Jeder Missbrauch der Jugendtaxi-Gutscheine und Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen führen zum Verlust der Berechtigung, für das nächste Jahr Jugendtaxi-Gutscheine erwerben zu können.
  • Fälschung und Manipulation der Jugendtaxi-Gutscheine sind Betrug.

Das Jugendtaxi startet ab März 2018 und gilt bis auf Widerruf. Die Gemeindeförderung für das Jugendtaxi ist von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig und grundsätzlich an eine gleichzeitige Förderung durch das Land Oberösterreich gebunden.

Das Jugendtaxi soll keine Aufforderung zum Alkoholkonsum sein. Es ist nicht das Ziel, den Jugendlichen durch die Förderung des Jugendtaxis mehr Geld für Alkoholkonsum zukommen zu lassen. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind.

Zuständig