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Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2011 wurde ein neues Fördermodell für Gewerbebetriebe beschlossen, welches folgende Ziele zum Inhalt hat und ab 1.1.2012 wirksam ist.
Weiters sind in der neuen Gewerbeförderung die Betriebsgrößenobergrenzen neu definiert worden und es sind die zunehmende Zahl der EPU's (Einpersonenunternehmen) ebenfalls berücksichtigt.
Die Gewerbeförderung kann nur nach den im Gemeindebudget zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt werden, sodass kein Rechtsanspruch besteht und jeweils nur die jährlich budgetierten Fördermittel ausgeschöpft werden können.