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Die Marktgemeinde Sattledt fördert nachstehende Maßnahmen mit jeweils 25 Prozent des Landes- oder Bundeszuschusses:
Gefördert werden Privathaushalte, Landwirte und private Eigennutzung in Betriebsgebäuden. Die Förderobergrenze beträgt 750 Euro pro Maßnahme. Eine Erneuerung dieser Anlagen wird frühestens nach 15 Jahren wieder gefördert.