Förderungen für energiesparende Maßnahmen und erneuerbare Energie

Die Marktgemeinde Sattledt fördert nachstehende Maßnahmen mit jeweils 25 Prozent des Landes- oder Bundeszuschusses:

  • Solaranlagen
  • Kesseltausch
  • Biomasseheizanlagen
  • Wärmepumpen
  • Erdwärmeanlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Solarstromspeicher

Der Umstieg von einer Öl-Heizung auf erneuerbare Energie wird mit 500 Euro, befristet bis 31.12.2021, gefördert.


Gefördert werden Privathaushalte, Landwirte und private Eigennutzung in Betriebsgebäuden. Die Förderobergrenze beträgt 750 Euro pro Maßnahme. Eine Erneuerung dieser Anlagen wird frühestens nach 15 Jahren wieder gefördert.

Zuständig

Zuständigkeiten