Förderungen für energiesparende Maßnahmen und erneuerbare Energie

Die Marktgemeinde Sattledt fördert nachstehende Maßnahmen mit jeweils 25 Prozent des Landes- oder Bundeszuschusses:

Gefördert werden Privathaushalte, Landwirte und private Eigennutzung in Betriebsgebäuden. Die Förderobergrenze beträgt 750 Euro pro Maßnahme. Eine Erneuerung dieser Anlagen wird frühestens nach 15 Jahren wieder gefördert.

  • Solaranlagen
  • Kesseltausch
  • Biomasseheizanlagen
  • Wärmepumpen
  • Erdwärmeanlagen
  • Photovoltaikanlagen: nur gültig bei Erhalt des Landes- oder Bundeszuschusses, durch die Neuregelung der Förderung durch den MwSt.-Erlass
  • Solarstromspeicher: nur gültig bei Erhalt des Landes- oder Bundeszuschusses, durch die Neuregelung der Förderung durch den MwSt.-Erlass


Zuständig

Zuständigkeiten