Die Ausstellung der Fischerkarte erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel Sie den Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzung:
- Vollendung des 12. Lebensjahres
- Teilnahme an der Unterweisung
- keine Verweigerungsgründe (Entmündigung, wiederholte Übertretungen des OÖ Fischereigesetzes, Verurteilung wegen eines gerichtlich strafbaren Verhaltens)