folgende Volksbegehren:
Als Eintragungszeitraum für die o.g. Volksbegehren wurde der Zeitraum von 15. bis 22. Juni 2026 festgesetzt, als Stichtrag der 11. Mai 2026.
Unterstützungserklärungen
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411/
Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für Volksbegehren steht unter der Nummer 0800 20 22 20 (gebührenfrei) während des jeweiligen Eintragungszeitraums von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Bürger eine Hotline zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!
Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels ID Austria) möglich.