Winterdienst

Winterdienst

Bild von congerdesign / Pixabay

Schneeräumung

Laut StVO müsste zwischen 22:00 und 6:00 Uhr KEIN Winterdienst durchgeführt werden. Bei Schneefall beginnt der Winterdienst jedoch in der Regel bereits zwischen 3:00 und 4:00 Uhr in der Früh. Die Prioritäten werden je nach aktueller Schnee- und Wintersituation gereiht.

Auch der Höhenunterschied innerhalb des Gemeindegebietes sowie die unterschiedlichen Frequentierungen der Straßen haben einen erheblichen Einfluss. Wir ersuchen Sie während der Wintermonate KEINE Autos in Siedlungsstraßen abzustellen. Wenn die Straßen durch parkende Autos so eingeengt werden, dass Räum- und Streuarbeiten nicht gefahrlos möglich sind, wird die betreffende Straße in der Priorität nach hinten gereiht und kann erst nach Freiwerden der Straße bearbeitet werden.


SCHNEESTANGEN

Vandalismus verursacht erhebliche Kosten und Gefahren. Wir ersuchen Sie daher, uns über Beschädigungen zu informieren. Bei Nichtmeldung von durch ein KFZ beschädigten Schneestangen besteht Fahrerflucht.


Gehsteige

Im Ortsgebiet gelegene und dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige/Gehwege, einschließlich Stiegenanlagen, müssen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr in ihrer gesamten Breite von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden. Diese Verpflichtung trifft die Grundeigentümer jener Grundstücke, die an den Gehweg angrenzen, sofern dieser nicht mehr als 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. 


Darüber hinaus müssen Schneewechten und Eiszapfen entfernt werden. Wenn nötig, sind die gefährdeten Stellen mit Warnhinweisen oder Latten zu kennzeichnen. Dies ist jedoch nur eine Sofortmaßnahme und entbindet den Eigentümer nicht von einer ordnungsgemäßen Entfernung.

Die fallweise Gehsteigräumung durch die Gemeinde befreit die jeweiligen Liegenschaftseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten!!! Die Gemeinde nimmt die Räumung oder die Streuung der Gehwege zwar sporadisch vor, jedoch nur dann, wenn ein entsprechender Personal- und Maschineneinsatz möglich ist.

02.12.2024