Volksbegehren

unterschrift

Bild von fill / Pixabay

"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"

wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Diesem Einleitungsantrag wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben. 
Das Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.

Unterstützungserklärungen

Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Näheres zu den einzelnen Volksbegehren >>> http://www.bmi.gv.at/411


Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum:
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Zu technischen sowie zu organisatorischen Fragen betreffend Eintragungen für die erwähnten Volksbegehren steht unter der Nummer 0800 20 22 20 (gebührenfrei) während des Eintragungszeitraumes (2. bis einschließlich 9. Mai 2022) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Bürger eine Hotline zur Verfügung.
 

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. 

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online mittels ID-Austria möglich.

 

28.11.2024