Hundeanmeldung
Über 12 Wochen alte Hunde müssen binnen fünf Tagen am Gemeindeamt angemeldet werden.
Werden zwingend notwendige Unterlagen bei der Anmeldung nicht vorgelegt, kommt es seitens der BH Wels-Land zu einer sofortigen Verwaltungsstrafe.
Zwingend notwendige Unterlagen für die Anmeldung:
Anmeldeformular
Sachkundenachweis
Haftpflichtversicherungsnachweis
Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
Eine tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht ist binnen zwei Monaten nachzureichen, sobald der Hund das 12. Lebensmonat erreicht hat.
ALLTAGSTAUGLICHKEITSPRÜFUNG
Große Hunde und Rassehunde (§ 6), die jünger als acht Jahre sind, benötigen eine Alltagstauglichkeitsprüfung.
Hat man mehrere Hunde, muss die Prüfung für jeden Hund abgelegt werden.
Dies gilt nicht für bereits angemeldete große Hunde, die jünger als acht Jahre sind. Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, erfolgt eine Anzeige der BH Wels-Land, welche eine Untersagung der Hundehaltung nach sich ziehen kann. Als große Hunde gelten alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo. Als Rassehunde bzw. §6-Hunde wurden folgende Rassen eingestuft: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu und alle Kreuzungen untereinander.
HUNDEABMELDUNG
Die Abmeldung des Hundes muss binnen einer Woche erfolgen.
FÜHREN DES HUNDES
Im Ortsgebiet: Leinen- oder Maulkorbpflicht
An öffentlichen Orten im Ortsgebiet: Auf dem Gelände von Schulen, Kindergärten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Kinderspielplätzen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Badeanlagen während der Badesaison und bei größeren Veranstaltungen – hier gilt Leinen UND Maulkorbpflicht für jeden Hund!
FÜHREN EINES §6-HUNDES
Leinen- UND Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten
Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein
Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund ihn nicht durchbeißen oder abstreifen kann
Es dürfen maximal zwei große Hunde, zwei Hunde einer speziellen Rasse gemäß § 6 oder zwei Hunde gemischt geführt werden
Für Hunde spezieller Rasse gemäß § 6 bis zum achten Lebensjahr gilt überall Leinen- UND Maulkorbpflicht
Diese Hunde dürfen außerdem nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis besitzen.
Sonstige Hunde können uneingeschränkt geführt wer