Änderung bei der Hundehaltung ab 1.12.2024

Neues Hundehaltegesetz ab 1. Dezember 2024

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HUNDEANMELDUNG

Über 12 Wochen alte Hunde müssen binnen 5 Tagen am Gemeindeamt angemeldet werden. 

Achtung: werden zwingend notwendige Unterlagen bei der Anmeldung nicht vorgelegt, kommt es seitens der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land zu einer sofortigen Verwaltungsstrafe.

Zwingend erforderliche Unterlagen für eine Anmeldung sind:

* Sachkundenachweis

* Haftpflichtversicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von mind. 725.000 Euro

* Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank


Eine tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht des Hundes ist binnen 2 Monaten nachzureichen, sobald der Hund das 12. Lebensmonat erreicht hat.


ALLTAGSTAUGLICHKEITSPRÜFUNG

Große Hunde und §6 Rassehunde, die jünger als 8 Jahre sind, benötigen bis spätestens 31. Mai 2025 eine Alltagstauglichkeitsprüfung. Hat ein Halter, eine Halterin mehrere Hunde, muss die Prüfung für jeden Hund abgelegt werden. 

Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, erfolgt eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, welche eine Untersagung der Hundehaltung nach sich ziehen kann. 


Als große Hunde gelten alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. 


Als §6 Rassehunde werden folgende Rassen eingestuft: 

Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Stafford Bullterrier und alle Kreuzungen untereinander


HUNDEABMELDUNG

Eine Abmeldung des Hundes muss binnen 1 Woche erfolgen. 


FÜHREN EINES §6 HUNDES

Leinen- UND Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten

* die Leine darf max. 1,5 m lang sein

* der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund nicht durchbeißen oder den Maulkorb abstreifen kann

* es dürfen max. 2 große Hunde geführt werden

* sonstige Hunde können uneingeschränkt geführt werden


Für Hunde, gemäß §6, bis zu zum 8. Lebensjahr gilt überall Leinen- UND Maulkorbpflicht. Diese Hunde dürfen außerdem nur von Personen geführt werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis besitzen.

06.11.2024