Einen Zuschuss erhalten Antragstellende mit eigenem Haushalt, die in OÖ seit zumindest 1.1.2024 ihren Hauptwohnsitz haben, der ständig bewohnt wird.
Falsche Angaben im Formular führen zur Ablehnung.
Der Zuschuss wird einmalig pro Haushalt ausgezahlt.
Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut ZMR zum Zeitpunkt der Überprüfung ihren Hauptwohnsitz an der angeführten Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.