OÖ Heizkostenzuschuss 2023/24

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Foto für Heizkostenzuschuss

Marktgemeinde Sattledt

Die OÖ Landesregierung hat für die Heizperiode 2023/24 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. 

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet: 

  • Einpersonen-Haushalte: bis 17.700 Euro Jahresbruttoeinkommen
  • Mehrpersonen-Haushalte: bis 25.000 Euro Jahresbruttoeinkommen 

Höhe des Heizkostenzuschusses pro Haushalt: 200 Euro

Die Antragstellung ist auf der Webseite des Landes OÖ unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm möglich.



Voraussetzungen für die Gewährung

Einen Zuschuss erhalten Antragstellende mit eigenem Haushalt, die in OÖ seit zumindest 1.1.2024 ihren Hauptwohnsitz haben, der ständig bewohnt wird.

Falsche Angaben im Formular führen zur Ablehnung.

Der Zuschuss wird einmalig pro Haushalt ausgezahlt.

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut ZMR zum Zeitpunkt der Überprüfung ihren Hauptwohnsitz an der angeführten Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Vom Zuschuss ausgenommen sind...

  • Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG
  • subsidiär Schutzberechtigte iSd § 8 AsylG
  • Vertriebene iSd § 62 AsylG
  • Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt ua für Einrichtungen gemäß §§ 20, 21 und 63 OÖ SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 OÖ ChG
  • Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten

Antragsfrist

01.02.2024 bis 31.03.2024

05.02.2024