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Diese Kanalmindestanschlussgebühr gilt ab 01.01.2024.
Grundsätzlich wird eine Mindestanschlussgebühr für 150 m² verbauter Fläche berechnet.Verbaute Fläche = Nutzfläche + MauerstärkeFür Kellergeschosse bei Wohnhäuser, für gewerbliche und landw. Objekte werden gemäß der Abschläge gewährt.
Kanalgebührenordnung 2024 (109 KB) - .PDF